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   BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00   

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BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00 (https://dejure.org/2001,3703)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00 (https://dejure.org/2001,3703)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 1 BvR 1043/00 (https://dejure.org/2001,3703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Abweichende Rechtsauffassung - Verfassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Rückwirkung der Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 627; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 69
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133 m.w.N.).

    Ein Verfahrensbeteiligter muss daher prinzipiell alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Es kann daher im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt aber voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 88/78

    Ordentliche Kündigung eines noch nicht vollzogenen Mietvertrages

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
    Denn nach - soweit ersichtlich - einhelliger Ansicht in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur bewirkt eine Kündigung anders als der Rücktritt und die Anfechtung grundsätzlich nur eine Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zukunft (vgl. RGZ 90, 328 ; BGHZ 73, 350 ; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, Einf. vor § 346 Rn. 8; Hadding, in: Soergel, BGB, 12. Aufl. 1990, Vor § 346 Rn. 12; Westermann, in: Erman, BGB, 10. Aufl. 2000, Vor § 346 Rn. 5; Neumann, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 1995, Vorbem. zu §§ 620 ff. Rn. 85; Schwerdtner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, Vor § 620 Rn. 63).
  • RG, 19.06.1917 - III 25/17

    Kündigungsrecht eines Erben bei dem Tod eines von mehreren Mietern

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
    Denn nach - soweit ersichtlich - einhelliger Ansicht in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur bewirkt eine Kündigung anders als der Rücktritt und die Anfechtung grundsätzlich nur eine Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zukunft (vgl. RGZ 90, 328 ; BGHZ 73, 350 ; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, Einf. vor § 346 Rn. 8; Hadding, in: Soergel, BGB, 12. Aufl. 1990, Vor § 346 Rn. 12; Westermann, in: Erman, BGB, 10. Aufl. 2000, Vor § 346 Rn. 5; Neumann, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 1995, Vorbem. zu §§ 620 ff. Rn. 85; Schwerdtner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, Vor § 620 Rn. 63).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.1961 - 2 Sa 393/60
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
    Eine fristlose Kündigung kann danach nicht rückwirkend für den Zeitpunkt ausgesprochen werden, zu dem der Kündigungsanlass eingetreten ist (vgl. LAG Bremen, BB 1961, S. 532; Schwerdtner, a.a.O., § 626 Rn. 38; Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl. 1999, Rn. 430; Hillebrecht, in: Becker u.a., Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB Rn. 25).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    Ein solcher Vorwurf ist aber nur begründet, wenn jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte für den vorgetragenen Sachverhalt fehlen (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 2002, 69, 70; BGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99, WM 2002, 1690, 1692 st. Rspr.).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Prozessbeteiligte - insbesondere anwaltlich vertretene - müssen grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 3.7. 2001 - 1 BvR 1043/00 - NJW-RR 2002, 69; BSG, Beschluss vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B - juris), auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist (BVerfGE 86, 133, 144 f).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Zum einen muss der Beteiligte Gelegenheit haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus seiner Sicht zu seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli 2001 - 1 BvR 1043/00 -, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

    Insoweit gewährleistet der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334 f.; NJW-RR 2002, 69 f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334f.; NJW-RR 2002, 69f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]).
  • BGH, 10.03.2005 - IX ZR 229/02

    Umfang des rechtlichen Gehörs

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters noch eine Verpflichtung des Gerichts, auf seine Rechtsansicht hinzuweisen (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG NJW-RR 2002, 69, 70; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - I ZR 227/00, GRUR 2001, 754, 755).
  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 295/18

    Russische Föderation; Tschetschenien; Gehörsverstoß (abgelehnt);

    Zum einen muss der Beteiligte Gelegenheit haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus seiner Sicht zu seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli 2001 - 1 BvR 1043/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 A 47/21

    Rechtswegzuständigkeit; Bindung der zweiten Instanz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Zum einen muss der Beteiligte Gelegenheit haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus seiner Sicht zu seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli - 1 BvR 1043/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 6 A 43/21

    Asylrecht; Kamerun; rechtliches Gehör

    Zum einen muss der Beteiligte Gelegenheit haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus seiner Sicht zu seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli - 1 BvR 1043/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 454/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung des rechtlichen

    Zum einen muss der Beteiligte Gelegenheit haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus seiner Sicht zu seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 3. Juli - 1 BvR 1043/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 288/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Hinweispflicht

  • OVG Sachsen, 25.01.2022 - 6 A 1175/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör;

  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 6 A 125/20

    Herausgabeanspruch nach Sicherstellung; Eigentumsvermutung; Auffindesituation

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 A 642/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; rechtliches Gehör; erhebliches

  • OVG Sachsen, 07.07.2022 - 6 A 50/21

    Asylrecht; keine Verletzung rechtlichen Gehörs; Ablauf des Verwaltungsverfahrens;

  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 341/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Inguschetien; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Sachsen, 12.05.2022 - 6 A 453/20

    Asylrecht; Tschetschenien; rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 28.07.2021 - 6 A 986/19

    Russische Föderation; Tschetschenien; Antrag auf Zulassung der Berufung;

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